Liebe Fahrgäste, ab Montag, 25. Januar, müssen in den Fahrzeugen und an den Haltestellen medizinische Masken getragen werden. Als medizinische Masken gelten laut Coronaschutz-Verordnung sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder KN95/N95-Masken. Eine Mitfahrt oder ein Aufenthalt an Haltestellen mit Alltagsmasken, Schals, Tüchern und anderen textilen Mund-Nasen-Bedeckungen ist nicht zulässig. Bitte halten Sie diese Regelung zum Schutz aller ein. Bei einem Verstoß kann ein Bußgeld von 150 Euro erhoben werden. Weitere Informationen zum Coronavirus im NRW-Nahverkehr finden Sie unter www.mobil.nrw/corona.