In allen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die 3G-Regel. Fahrgäste müssen beim Betreten von Bus und Straßenbahn vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein und einen Nachweis darüber bei einer Kontrolle vorzeigen können. Bei einem Verstoß gegen die 3G-Regel ist ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zu zahlen. Weitere Infos hier