Stoag Logo
Hotline24-H-HOTLINE: 0800 6 50 40 30** gebührenfrei aus allen dt. Netzen

Archivierte Pressemitteilungen

SozialTicket gilt ab 1. November

Ab 1. November gilt in Oberhausen für zunächst 14 Monate das SozialTicket. Es besteht aus einem Berechtigtenausweis, der von den zuständigen Behörden und den JobCentern ausgestellt wird. Zum SozialTicket gehört eine Monatswertmarke, die für 29,90 Euro in 45 privaten Vorverkaufsstellen und in den STOAG-KundenCentern ab dem 19. Oktober erhältlich ist. Auch im STOAG-Infomobil, das dienstags auf dem Wappenplatz in Osterfeld, mittwochs auf dem Wochenmarkt in Alt-Oberhausen und donnerstags an der Haltestelle Schmachtendorf-Mitte jeweilsvon 9 Uhr bis 12 Uhr im Einsatz ist, können die Wertmarken gekauft werden. 

„Kunden,die mit einem SozialTicket fahren möchten, wenden sich also als erstes an die zuständige Behörde, um den Berechtigtenausweis zu erhalten“, erklärt Pressesprecherin Sabine Müller. „Dann steht dem Kauf der Wertmarke nichts mehr im Wege. Fahrgäste, die bereits Abonnenten der STOAG sind und Anspruch auf ein SozialTicket haben, erhalten ihre neue Chipkarte in unseren KundenCentern“, so Sabine Müller weiter. „Dazu muss der Berechtigungsausweis mitgebracht werden.“ 

Das SozialTicket wird als persönliches Ticket ausgestellt, das heißt, es ist nicht übertragbar. Wie alle persönlichen Tickets gilt es nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis. Zusätzlich muss beim SozialTicket auch der Berechtigtenausweis mitgeführt werden.  

Das SozialTicket gilt in der Preisstufe A für Oberhausen in allen Bussen,Straßenbahnen und den Zügen der Regionalbahn und des Regionalexpress. Innerhalb von Oberhausen können montags bis freitags ab 19 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen und am 24. und 31. Dezember bis zu drei Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitfahren. 

Mit einem ZusatzTicket kann die Gültigkeit über die Stadtgrenze hinaus erweitert oder ein Fahrrad mitgenommen werden. Pro Fahrt, Person und Fahrrad ist dann ein ZusatzTicket notwendig. Eine Broschüre mit weiteren Einzelheiten sowie mit einem Verzeichnis der privaten Vorverkaufsstellen, in denen die Wertmarken erhältlich sind, liegt bei den zuständigen Behörden und den JobCentern aus.