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Archivierte Pressemitteilungen

STOAG-Tickets bis März 2012 gültig

Ab 1. Januar gelten im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr neue Preise. Kunden der STOAG, die noch alte Fahrausweise besitzen, haben die Wahl: Sie können ihre alten Tickets „abfahren“ oder umtauschen. Die Frist zum Abfahren beträgt drei Monate. Einzel-, Vierer-, Tages- oder ZusatzTickets können somit bis zum 31. März 2012 benutzt werden. Das „alte“ ZusatzTicket ist in diesem dreimonatigen Zeitraum sowohl als neues ZusatzTicket1 als auch als ZusatzTicket2 nutzbar. 

Möglich ist auch ein Umtausch der Fahrscheine bis zum 31. Dezember 2014. Dabei ist lediglich der Differenzbetrag zwischen altem und neuem Ticket zu zahlen.