Wenn der Bus zu spät kommt!
Die Mobilitätsgarantie
Ab dem 01. Juli 2012 wurden die Leistungen der Mobilitätsgarantie in NRW erweitert: Tagsüber (5 - 20 Uhr) gilt, wenn sich das von Ihnen gewünschte Nahverkehrsmittel um mehr als 20 Minuten verspätet, und es keine Fahralternative mit Bus und Bahn zu Ihrem Ziel gibt, werden bei Umstieg auf ein Taxi oder auf einen Fernverkehrszug (IC/EC, ICE) bis zu 25 Euro pro Person erstattet. Abends (20 - 5 Uhr) werden entstandene Kosten in Höhe von bis zu 50 Euro erstattet. Bei Fahrgemeinschaften gilt, jede Person kann Auslagen bis zu dieser Höhe erhalten, sofern jeweils eine eigene Quittung über den Teilbetrag vorliegt. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass es sich nicht um Verspätungen aus folgenden Gründen handelt:
- Streik
- Unwetter
- Naturgewalten
- Bombendrohungen
Wichtige Hinweise für Sie:
- Die 20-Minuten-Regel bezieht sich auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann damit noch nicht gewährleistet werden.
- Wenn Sie BärenTicket- bzw. Ticket2000 Abonnent sind oder Sie sich das Ticket2000 monatlich kaufen, dann erhalten Sie die entstandenen Kosten ganztägig bis zu 50 Euro zurück. Für alle anderen Tickets gilt die Regelung tagsüber (5 bis 20 Uhr) bis zu 25 Euro und abends (20 - 5 Uhr) bis zu 50 Euro pro Person.
Wie nehmen Sie die Mobilitätsgarantie in Anspruch?
Reichen Sie bitte das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie Ihre Taxiquittung oder Ihr Zugticket im Original innerhalb von 14 Tagen in einem der drei STOAG-KundenCenter ein. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen, auch wenn die Verspätung nicht in Oberhausen verursacht wurde.


