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Tarifsystem der STOAG

Preisstufen im VRR

Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Preisstufen im VRR (A, B, C, D und Kurzstrecke).

Für Fahrten auf Oberhausener Stadtgebiet (mit Ausnahme des SPNV) gilt der leicht merkbare Grundsatz "Kurzstrecke = Einstieg plus drei Haltestellen".

Die drei Haltestellen gelten auch auf der ÖPNV-Trasse, die Neue Mitte ist nun über die Trasse vom Hauptbahnhof aus per Kurzstrecke erreichbar.

Zu Ihrem Vorteil haben wir für das Stadtgebiet Oberhausen einige Ausnahmen von der Grundregel festgelegt. So wird beispielsweise der gesamte Sterkrader Ring wie eine Haltestelle behandelt.

Das KurzstreckenTicket ist stets linienbezogen und gilt für Direktfahrten in Bussen sowie Straßen- und U-Bahnen. Das KurzstreckenTicket besitzt keine Gültigkeit:

  • beim Umstieg in eine andere Linie
  • bei der Nutzung der NachtExpressLinien
  • bei der Nutzung von SPNV-Verbindungen, z.B. S-Bahn-Fahrten

Das KurzstreckenTicket ist max. 20 Minuten gültig.

 

Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebiets. Es können eine oder auch mehrere Städte zu einem Tarifgebiet zählen. 

Die Großstädte Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal setzen sich aus jeweils zwei Tarifgebieten zusammen. Dennoch genügt auch in diesen Städten die Preisstufe A für innerstädtische Fahrten. Fahrten innerhalb einer Stadt, z. B. innerhalb von Oberhausen, liegen also immer in der Preisstufe A. Die Preisstufe A gilt grundsätzlich auch bei Fahrten in zwei benachbarten Waben unterschiedlicher Tarifgebiete.

Hinweis:
In der Preisstufe A wird beim Ticket2000, Ticket1000, YoungTicket, YoungTicketPLUS und FirmenTicket zwischen der Preisstufe A1, A2 und A3 unterschieden. Für Oberhausen gilt die Preisstufe A2.

Mit der Preisstufe B erreichen Sie in der Regel Ihre Nachbarstädte - oft kommen Sie sogar noch weiter.

Monats- / Abotickets: Preisstufe B selbst festlegen
Wer sein Monats- oder Aboticket in der Preisstufe B kauft, kann sich dabei das sogenannte zentrale Tarifgebiet selbst aussuchen (Ausnahme: YoungTicket und FirmenTicket). Das Ticket ist dann in dem gewählten Zentraltarifgebiet und in der Regel in allen daran angrenzenden Tarifgebieten gültig.

Bei allen anderen Tickets (Einzelticket, 4erTicket etc.) muss kein zentrales Tarifgebiet festgelegt werden.

Zwei Beispiele für die Preisstufe B
Sie wohnen in Oberhausen (Tarifgebiet 24) und arbeiten in Düsseldorf Mitte/Nord (Tarifgebiet 43). Sie wählen Duisburg Mitte/Süd (Tarifgebiet 33) als zentrales Tarifgebiet und haben im folgendem Gebiet freie Fahrt: Moers (22), Duisburg Nord (23), Oberhausen (24), Krefeld (32), Duisburg Mitte/Süd (33), Mülheim Ruhr (34), Ratingen/Heiligenhaus (44), Düsseldorf Mitte/Nord (43).

Sie wohnen in Oberhausen, arbeiten aber in Bochum (Tarifgebiet 36). Sie wählen Essen Mitte/Nord (Tarifgebiet 35) als zentrales Tarifgebiet und haben im folgendem Gebiet freie Fahrt: Oberhausen (24), Bottrop/Gladbeck (25), Gelsenkirchen (26), Herne (27), Mülheim Ruhr (34), Essen Mitte/Nord (35), Bochum (36), Essen Süd (45), Hattingen/Sprockhövel (46), Velbert (55)

Ab dem 01.01.2018 gilt für Zeittickets der Preisstufe C eine neue Tarifsystematik. Der VRR-Verbundraum wurde in 19 unterschiedliche Regionen aufgeteilt, die der Kunde frei wählen kann. Jede Region besteht aus fest vorgegebenen Tarifgebietskombinationen.

Die Tickets der Preisstufe D gelten im ganzen Verbundraum.

Verbundraum VRR