In NRW gibt es zur Maskenpflicht eine klare Regelung die besagt, dass nur eine textile Mund-Nasen-Bedeckung als Mundschutz gilt. Gesichtsvisiere stellen keine Alternative dar und gelten nicht als Ersatz für einen textilen Mund-Nasen-Schutz.
Grund dafür: Zum einen liegen die Visiere nicht eng genug an, zum anderen ermöglichen sie das Vorbeiströmen der Luft an den Seiten. Dadurch fangen sie nur Tröpfchen ab, die direkt auf die Scheibe treffen und bieten weniger Fremdschutz als Mund-Nasen-Bedeckungen.