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STOAG Bus an Haltestelle

Das SozialTicket

Mit dem SozialTicket sind Sie zum kleinen Preis in Oberhausen mobil. Sie erhalten dieses persönliche Monatsticket oder als Abonnement für Bus und Bahn, wenn Sie beispielsweise

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
  • Empfänger von Wohngeld
  • Leistungsberechtigt nach SGB VIII
  • Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz

sind.

Ob Sie auch zu dem Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei den zuständigen Behörden der Stadt Oberhausen. Dort erhalten Sie auch den erforderlichen Berechtigtenausweis.
Das SozialTicket kostet ab dem 01.01.2023 41,20 € im Monat und 36,22 € im Abonnement. Es ist persönlich auf Sie ausgestellt und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Mit dem SozialTicket können Sie im jeweiligen Geltungsbereich rund um die Uhr alle Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und U-Bahnen für Ihre täglichen Erledigungen nutzen. Das Ticket gilt in der Preisstufe A2 für Oberhausen.
Zusätzlich können Sie (in Ihrem Geltungsbereich) montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. in den Bussen und Bahnen gemeinsam mit bis zu drei Kindern unter 15 Jahren unterwegs sein.

Das SozialTicket besteht aus

  • einem Berechtigtenausweis und einer Kunststoffhülle, die Sie von Ihrem Jobcenter oder Sozialamt erhalten und
  • einer Monatswertmarke zum Preis von 41,20 € (ab 01.01.2023) in der Preisstufe A2, die Sie bei der STOAG erhalten.
  • Berechtigtenausweis und Monatswertmarke sind nur in Verbindung mit Ihrem Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gültig.

Sie können das SozialTicket auch als sogenanntes eTicket in Form einer praktischen Chipkarte (nur bei positiver Bonität) erhalten, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen wollen. Hierzu legen Sie lediglich Ihren Berechtigtenausweis in einem unserer KundenCenter vor und füllen eine Einzugsermächtigung aus. Ihre Chipkarte wird Ihnen per Post zugesendet. Damit entfällt der monatliche Kauf Ihrer Wertmarke. Ihr Ticket gilt genauso lange wie auf dem Berechtigtenausweis angegeben. Der monatliche Betrag von 36,22 € (ab 01.01.2023) wird von Ihrem Konto abgebucht. Bitte wenden Sie sich für die Beantragung an eines unserer KundenCenter.
Auch hier gilt: Ihr eTicket ist nur in Kombination mit Ihrem Berechtigtenausweis und Ihrem amtlichen Lichtbildausweis gültig!

Mit einem ZusatzTicket können Sie die Gültigkeit Ihres SozialTickets ausweiten: Sie können dann entweder über den eigentlichen Geltungsbereich Ihres Tickets hinaus fahren. Pro Fahrt und Person ist ein ZusatzTicket notwendig.