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So einfach geht's:

Einchecken. Losfahren. Auschecken und nach Luftlinienkilometer bezahlen. So wird Mobilität eezy.

eezy ist der neue elektronische Tarif, der ganz einfach die gefahrenen Kilometer zwischen Start und Ziel erfasst. Der Vorteil: es sind keine Tarifkenntnisse erforderlich.

Benötigt wird lediglich ein Smartphone, denn mit eezy checkt der Fahrgast beim Einstieg in Bus oder Bahn ein und beim Ausstieg checkt er wieder aus. Die Berechnung der Entfernung zwischen Start- und Zielhaltestelle übernimmt die App automatisch. Berechnet wird ein Grundpreis zuzüglich der gefahrenen Luftlinienkilometer, unabhängig von verschiedenen Tarifgebieten oder kleinen Umwegen. 

 

Und so funktioniert eezy:

  • STOAG-App herunterladen oder aktualisieren
  • Registrieren und Zahlungsmittel hinterlegen
  • GPS und mobile Daten einstellen
  • Losfahren
  • Der Preis wird nach Abschluss der Fahrt berechnet

 

 

Schauen Sie sich gerne unser Erklärvideo an

oder downloaden Sie alternativ die Broschüre.

eezy Tarif

  eezy VRR eezy nrw  
Grundpreis 1,64 € 1,74 €  
Preis pro Luftlinienkilometer 0,27 € Preise pro Luftlinienkilometer der Tarifräume  
Preisobergrenze pro Fahrt je Preisstufe auf Basis EinzelTicket -  
Preisobergrenze 24-Stunden (2.Klasse) 27,40 € 32,70 €  
Preisobergrenze pro Monat (2. Klasse) 49,00 € 49,00 €  
1.Klasse-Nutzung 50% Aufpreis pro Person und Fahrt, entsprechend höhere 24-Stunden Preisobergrenzen 50% Aufpreis pro Person und Fahrt, entsprechend höhere 24-Stunden Preisobergrenzen  
Erwachsenenmitnahme gleicher Grund- und Luftlinienpreis wie bei buchender Person gleicher Grund- und Luftlinienpreis wie bei buchender Person  
Kinder-Mitnahme 50% Rabatt pro Person und Fahrt, inkl. Preisobergrenze 50% Rabatt pro Person und Fahrt, inkl. Preisobergrenze  
Fahrrad-Mitnahme 4,20 € für 24-Stunden 5,55 € für 24-Stunden  

Preisrechner

Für alle Fahrgäste, die vorab schon wissen wollen, wie teuer die Fahrt mit eezy wird: Unser Preisrechner hilft weiter!

Funktionweise von eezy

eezy VRR ist ein elektronischer Tarif (eTarif), den du mit einer App auf deinem Smartphone nutzt. Der Preis setzt sich aus einem Grundpreis und einem km-Preis zusammen und wird auf Basis der Luftlinie zwischen deinem Start und Ziel berechnet.

eezy VRR gilt für alle Fahrten, die im VRR starten und enden. Entscheidend ist die Luftlinie zwischen Start- und Endpunkt, die im VRR-Verbundraum liegen müssen.

Man kann den eTarif eezy VRR ganz einfach über die STOAG-App nutzen.

Der Ticketkauf funktioniert kinderleicht in drei Schritten per Check-in/Check-out-Prinzip:

1. Bevor man in Bus oder Bahn einsteigt, checkt man sich über die App ein. Beim Check-in kann man weitere Personen (Erw./Kinder) und Fahrräder hinzubuchen, sowie die 1. Klasse auswählen.

2. Nach dem Check-in zeigt die App das digitale Ticket (Fahrtberechtigung) an.

3. Wenn man die Reise beendet hat, checkt man sich über die App wieder aus.

Die zurückgelegte Fahrtstrecke zwischen Start- und Zielhaltestelle wird automatisch in der App erfasst. Anschließend erfolgen die Berechnung und Abbuchung des richtigen Preises.

Grundsätzlich ist vor dem ersten Ticketkauf eine einmalige Registrierung im Ticketshop in unserer STOAG-App notwendig.

Nein, aber das braucht man auch nicht mehr, da man sich einfach bei Bedarf eincheckt. Durch die automatische Erfassung und Abrechnung ist man immer mit dem richtigen Ticket unterwegs.

In der STOAG-App kann man generell mit Kreditkarte, Lastschrift oder Paypal bezahlen.

Beim Check-in hat man die Möglichkeit, auch noch weitere Personen (bis zu 10 Erwachsene und eine unbegrenzte Anzahl an Kindern) sowie Fahrräder oder auch die 1.-Klasse-Nutzung für die Fahrt mitzubuchen. Die hinzugefügten Buchungen gelten immer für die gesamte Fahrt.

Ja. Die 1.Klasse-Nutzung kann man beim Check-in mit dazu buchen. Die Nutzung der 1. Klasse gilt immer für die gesamte Fahrt.

Ja, in der STOAG-App sind alle eTarife der Verkehrsverbünde (AVV, VRS, WestfalenTarif und VRR) sowie der NRW-eTarif vorhanden.

Während der gesamten Fahrt muss das Smartphone betriebsbereit, die Ortungsdienste aktiviert sowie das mobile Internet eingeschaltet sein (keinen Flug- oder Offline-Modus aktivieren!).  Außerdem muss das Display das digitale Ticket (Fahrtberechtigung) bei einer Kontrolle vollständig anzeigen können.

Die App muss während der Fahrt stets geöffnet bleiben, kann aber im Hintergrund laufen. Eine Fahrt wird immer dann automatisch beendet, wenn man…

  • die App auf seinem Smartphone schließt oder deinstalliert,
  • die Ortungsfunktion oder die mobile Internetnutzung auf dem Smartphone abschaltet,
  • den Gültigkeitsbereich der eTarife (grundsätzlich NRW mit einigen Ausnahmen) verlässt oder
  • sich nach 24 Stunden noch nicht ausgeloggt hat bzw. keine Fahrt im ÖPNV mehr durchführt.

Bei einem oder mehreren Umstiegen muss man lediglich in der App eingecheckt bleiben, damit die Strecke weiterhin berechnet werden kann.  Den Check-out macht man erst am Ende der Fahrt, wenn man das Ziel erreicht hat. Die Preisberechnung basiert allein auf der Luftlinie zwischen Start- und Zielhaltestelle und ist unabhängig von möglichen Umstiegen und der Fahrtdauer.

Ohne Check-in erhält man kein digitales Ticket (Fahrtberechtigung). Bei einer Ticketkontrolle wird dann eine Strafe, d. h. ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro erhoben.

Falls man sich irrtümlich eingecheckt hat, kann man sich innerhalb von wenigen Sekunden auch gleich wieder auschecken. Wenn man zwischen Check-in und Check-out nicht mit dem ÖPNV gefahren ist, wird auch kein Fahrpreis berechnet.

Wenn die Standorterkennung des Geräts aktiviert ist und man sich nicht mehr in einem ÖPNV-Fahrzeug befindest, fragt die App zunächst nach, ob man ausgecheckt werden möchte. Nach 30 Minuten erscheint erneut ein Hinweis. Erst nach einer Dauer von 24 Stunden wird man automatisch ausgecheckt und die bis zu diesem Zeitpunkt getrackte Fahrt berechnet. In diesem Fall muss man ggf. für eine Preisnachberechnung unseren Support kontaktieren.

Nach dem Check-in erhält man in der App ein digitales Ticket (Fahrtberechtigung) mit Informationen in Textform und einem QR-Code.  Der QR-Code muss bei einer Ticketkontrolle auf dem Display des Smartphones vorgezeigt werden, damit das Prüfpersonal ihn scannen kann. Nach Aufforderung muss man auch einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis oder Reisepass) vorlegen können, da das Ticket persönlich ausgestellt wird.

Wichtig ist, dass der Check-in bereits beim Einstieg in Bus und Bahn abgeschlossen ist. Checkt man sich erst im Fahrzeug ein, ist man bis dahin ohne gültigen Fahrschein unterwegs. Bei einer Ticketkontrolle muss man dann eine Geldstrafe, d. h. ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) zahlen.

Man muss dafür sorgen, dass sein Smartphone während der gesamten Fahrt betriebsbereit ist. Kann man bei einer Kontrolle kein digitales Ticket vorzeigen, z. B. wegen eines leeren Akkus oder fehlenden Internetempfangs, muss man eine Geldstrafe, d.h. ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE), zahlen.

Bezahlung

Die Basis zur Berechnung des Fahrpreises ist die Luftlinie zwischen Start- und Zielpunkt der Fahrtstrecke, also die kürzeste Entfernung. Der Preis setzt sich aus einem festen Grundpreis pro Fahrt plus einem Arbeitspreis pro angefangenem Luftlinienkilometer zusammen.

Der Preis setzt sich dann aus der einmaligen Erhebung des eezy.nrw-Grundpreises von 1,60 Euro und der Summe aus den regionalen Arbeitspreisen der jeweils durchfahrenen Tarifräume zusammen.

Für die Berechnung des Arbeitspreises erfolgt eine Brechung der Gesamtluftlinie zwischen Start und Ziel an den bzw. der Tarifraumgrenze. Die Zählung der Luftlinienkilometer beginnt dann an der Tarifgrenze jeweils bei null. Angefangene Kilometer des Luftlinienabschnitts werden auf- oder abgerundet.

Ein Beispiel: Bei einer Fahrt von Hamm nach Köln durchkreuzt die Luftlinie die Gebiete des WestfalenTarifs (WT), des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS). Der Preis berechnet sich dann so: Grundpreis eezy.nrw + Arbeitspreise WestfalenTarif, VRR und VRS.

Beim Fahren mit eezy VRR gibt es einen eingebauten Kostenschutz, der verhindert, dass man mit eezy VRR mehr als für den normalen VRR-Tarif bezahlt. Diese Begrenzung des Fahrtpreises wird als Preisobergrenze bezeichnet.

Heißt also, dass man bei eezy VRR pro Fahrt im VRR nicht mehr bezahlt, als das vergleichbare EinzelTicket in der jeweiligen Preisstufe kostet. Da beim eezy Tarif, neben dem einmalig anfallenden Grundpreis, die zurückgelegten Luftlinienkilometer berechnet werden, fährt man auf vielen Strecken günstiger als mit dem EinzelTicket.

Innerhalb von 24 Stunden ist der Fahrtpreis (in der 2. Klasse) mit eezy VRR auf 25 Euro begrenzt.

Der 24-Stunden-Zeitraum ist individuell wählbar, d. h. er beginnt mit dem ersten Check-in und endet genau 24 Stunden später.

Ja, die Fahrtkosten mit eezy VRR sind auf die Kosten begrenzt, die das jeweilige EinzelTicket für diese Fahrt kostet.

Bei allen eTarifen (Verbund- sowie NRW-eTarif) gibt es eine Kostenbegrenzung für einen 24-Stunden-Zeitraum. Bei eezy VRR wird für diesen Zeitraum der Gesamtpreis für die Summe aller Fahrten auf 25 Euro begrenzt (bezogen auf eine Fahrt mit eezy VRR in der 2. Klasse ohne Personen- oder Fahrradmitnahme). Wird eine der Fahrten nicht innerhalb des 24-Stunden-Zeitraums beendet, gilt sie als erste Fahrt eines neuen 24-Stunden-Zeitraums.

In diesem Fall werden die außerhalb von NRW verlaufenden Luftlinienabschnitte im Verhältnis der Luftlinienabschnitte der Tarifräume in NRW aufgeteilt.

Ein Beispiel: Bei einer 100 Luftlinienkilometer umfassenden Fahrt vom Aachener Verkehrsverbund (AVV) durch den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) in das Gebiet des WestfalenTarifs (WT) liegen 50 Kilometer außerhalb von NRW. Die Berechnung sieht dann so aus:

  • Gemessene Luftlinienkilometer: im AVV 15 km, im VRS 30 km, außerhalb von NRW 50 km, im WT 5 km
  • Verteilte Luftlinienkilometer: im AVV 30 km, im VRS 60 km, im WT 10 km

Außerhalb des Geltungsbereichs ist ein Check-in nicht möglich, weshalb der eTarif in diesem Fall nicht genutzt werden kann. Führt eine Fahrt über die Grenze des Geltungsbereichs hinaus, wird der Fahrgast automatisch ausgecheckt. Die zuletzt noch im Geltungsbereich erfasste Haltestelle wird dann als Ziel zur Preisbildung herangezogen. Für die verbleibende Strecke außerhalb des Geltungsbereichs des eTarifs muss ein separates Ticket gelöst werden.

Die Fahrt im eTarif eezy VRR darf tarifraumübergreifend maximal 420 Minuten dauern. Für Fahrten innerhalb von einzelnen Tarifräumen fällt der maximale Geltungszeitraum kürzer aus.

Die maximale Fahrtdauer bei eezy beträgt 420 Minuten. Der Grundbetrag bei eezy VRR ist für die gesamte Fahrt gültig.

In einigen Tarifräumen (z. B. eezy Westfalen) gibt es eine von der maximalen Fahrtdauer abweichende maximale Gültigkeit des Grundpreises, z. B. von 90 Minuten. Wird diese überschritten, wird der Grundpreis beim Check-out entsprechend mehrmals berechnet. Beispiel: Bei einer Fahrt von 120 Minuten und einer Grundpreisgültigkeit von je 90 Minuten wird der Grundpreis zweimal berechnet.

Ein automatischer Check-out findet beim Überschreiten der Gültigkeit des Grundpreises nicht statt.

Für jede weitere zugebuchte Person fallen ebenso, wie für den Hauptnutzer, ein Grundpreis sowie der kilometerabhängige Arbeitspreis an. Die Oberpreisgrenze für einen Tag für die mitgenommenen Personen ist die Gleiche, wie bei der mitnehmenden Person und an deren 24-Stunden-Zeitraum gekoppelt.

Kinder fahren 50 Prozent günstiger als Erwachsene. Die Geltungsdauer des Tickets ist an den 24-Stunden-Zeitraum der buchenden Person gekoppelt. 

Für die Mitnahme von Fahrrädern wird ein pauschaler Aufpreis für 24 Stunden erhoben. Die zeitliche Gültigkeit ist an den 24-Stunden-Zeitraum der buchenden Person gekoppelt.

Es gibt keine Begrenzung bei Zusatzbuchungen von Kindern und Fahrrädern. Bei Erwachsenen sind die Zusatzbuchungen jedoch auf zehn begrenzt.

Bei Nutzung der 1. Klasse erhöht sich der Preis je Fahrt um 50 Prozent. Dies gilt auch für die Preisobergrenze, sofern innerhalb von 24 Stunden eine Fahrt mit Zusatzbuchung der 1. Klasse durchgeführt wird. Auch für in der 1. Klasse mitgenommene Personen erhöht sich der Preis um 50 Prozent.

Für die korrekte Berechnung des Fahrpreises nach der Fahrt müssen die Ortungsdienste eingeschaltet bleiben. Wenn man Tickets im klassischen Tarif kaufen möchte oder nur eine Fahrplanauskunft benötigt, müssen die Ortungsdienste nicht zwingend eingeschaltet sein. Die Vorschläge bei der Haltestellensuche im Auskunftsteil sind jedoch auf den aktuellen Standort zugeschnitten und werden dann schneller angezeigt.

Man erhält zu jeder gebuchten Fahrt eine detaillierte Aufstellung in der App sowie eine Mail zur Ticketkaufbestätigung. Ebenso kann man innerhalb der App in einer Übersicht die durchgeführten Fahrten einsehen und kontrollieren, ob die angezeigte Start- und Zielhaltestelle korrekt ist.

Die Fahrten werden unmittelbar nach der Fahrt einzeln abgerechnet.

Unter der Telefonnummer 0208 835-8312 oder unter der E-Mail-Adresse app@stoag.de helfen unsere Mitarbeiter*innen gerne weiter.

Solange man sich im Fahrzeug befindet und fährt bzw. der evtl. vorhandene Bluetooth-Sender noch in Reichweite des Smartphones ist, bleibt man auch weiterhin eingecheckt. Fährt man in keinem Fahrzeug mehr weiter, bittet die App selbst darum, dass man sich auscheckt. Erst nach einem festgelegten Zeitintervall von 24 Stunden wird die App automatisch auschecken. Für eine neue Fahrt muss man sich dann wieder manuell einchecken. Eine automatische Abrechnung einer neuen Fahrt findet nicht statt.

Zum Start von eezy VRR steht der neue Service zunächst unseren Gelegenheitsfahrer*innen zur Verfügung. Als Abonnent*in fährt man mit einem EinfachWeiterTicket NRW günstig durch NRW. Das EinfachWeiterTicket NRW kann man bequem im Ticketshop unserer STOAG-App kaufen.

Probleme mit der App

Bei technischen Problemen mit der App, Fragen zum Ticketshop oder zum Nutzerkonto kann man uns unter app@stoag.de oder unter der Telefonnummer 0208 835-8312 kontaktieren!

Dazu tippt man oben rechts auf das Personen-Icon und meldet sich ggf. an. Anschließend kann man die gewünschten Daten in seinem Profil ändern.

Unter der E-Mail-Adresse app@stoag.de kann man sein Feedback zur STOAG App melden.

Unter der Telefonnummer 0208 835-8312 oder unter der E-Mail-Adresse app@stoag.de helfen unsere Mitarbeiter*innen gerne weiter!

Man tippt oben rechts auf das Personen-Icon. In der nun folgenden Eingabemaske kann man sein Passwort zurücksetzen bzw. ein neues anfordern.

Beim Kauf eines Tickets erhält man einen Zahlungsbeleg an seine hinterlegte E-Mail-Adresse. Außerdem kann man das Ticket auch online über den Webshop erneut aufrufen.

Ausländische Kreditkarten (unabhängig vom Wohnsitz) werden zugelassen, sie müssen nur für 3DS und Online-Zahlungen freigeschaltet sein – das ist jedoch heutzutage Standard. Bei dem SEPA-Lastschriftverfahren verhält es sich nach den Informationen des Zahlungsdienstleisters so, dass ausländische Bankkonten im normalen Prüfprozess zugelassen werden, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt. Hintergrund ist das für das Postpay-Verfahren notwendige einholen einer SCHUFA-Auskunft. Liegt der Wohnsitz nicht in Deutschland, müssen die Kunden sich direkt an den Kundenservice des Zahlungsdienstleisters Logpay zur Freischaltung wenden.

In den Sucheinstellungen der App können die generelle Gehgeschwindigkeit und damit auch die Umsteigemöglichkeiten angepasst werden. Weiter unten sind außerdem weitere Optionen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste verfügbar.

Datenschutz

Es werden personenbezogene Daten in der App, auf dem Smartphone und im Hintergrundsystem gespeichert. Diese Daten sowie die Fahrtendaten werden für die Fahrpreisberechnung erfasst. Die Abrechnung der Fahrt erfolgt über einen Finanzdienstleister, bei dem man ein Bezahlverfahren hinterlegt hat.

Nein. Solange man sich in der App nicht in den Ticketshop einloggt bzw. keine Funktion der eezy-Tarife nutzt, werden auch die GPS-basierten Bewegungsdaten nicht erhoben.

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zum Zwecke der Vertragserfüllung erforderlich ist oder man ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit erforderlich, kann zur Vertragsabwicklung eine Weitergabe an eingesetzte Dienstleister erfolgen. Diese sind vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet und verarbeiten personenbezogene Daten nur nach den Weisungen der Verantwortlichen.

Für alle Verarbeitungsschritte werden die hohen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Standards zur Datensicherheit angewandt. Diese Maßnahmen werden entsprechend der technischen Entwicklung fortlaufend aktualisiert und verbessert.

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Vertrags notwendig bzw. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Nein. Damit man in der VRR App bestimmte Funktionen und Leistungen wie etwa die Bestellung von Tickets nutzen kann, ist es erforderlich, dass man sich registriert und bestimmte personenbezogene Daten zur Verfügung stellt. Daher ist es zwingend erforderlich, die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben.

Es kann eine Übermittlung auch an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgen. Es wird sichergestellt, dass eine Übermittlung in Drittländer nur erfolgt, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht.

Weitere Informationen zum Datenschutz findet man in unseren Datenschutzhinweisen in der STOAG-App.