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Überleitungsregelung

Ab dem 1. Januar 2024 gibt es neue Ticketpreise im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Sie haben noch Tickets aus dem Jahr 2023?
 

Abfahrregelung

Im Jahr 2023 gekaufte Tickets des Bartarifs, wie EinzelTickets, 4er-, 24- und 48-StundenTickets, ZusatzTickets und FahrradTickets, sind noch drei Monate gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Online erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit auch über die drei Monate hinaus.

Monatskarten für Januar 2024 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2024 ausgegeben. 30-TageTickets dürfen über den 31. März 2024 hinaus genutzt werden, wenn die Differenz zum neuen Ticketpreis bezahlt wird. Ansonsten ist das Ticket nach dem 31. März 2024 nicht nutzbar.


Umtauschregelung

Zudem können Nahverkehrskund*innen alte Tickets bis zum 31. Dezember 2025 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis.