Abfahr- und Umtauschregelungen 2025/2026 

Folgende Tickets aus dem VRR-Tarif werden noch bis zum 31. Dezember 2025 (24 Uhr) verkauft und können darüber hinaus genutzt werden:

  • EinzelTicket
  • 4erTicket
  • 24-StundenTicket
  • FahrradTicket
  • ZusatzTicket

Im Vorrat gekaufte Tickets können bis zum Betriebsschluss am 31. März 2026 genutzt werden. Nicht genutzte oder teilweise genutzte Tickets, die  zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 gekauft wurden, können bis zum 31. Dezember 2028 umgetauscht werden. Gezahlt wird lediglich die Preisdifferenz zum neuen Ticket. Der Differenzbetrag wird auf 5 Cent gerundet. Ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt fällt nicht an.

Monatskarten und zugehörige Aufpreise zum alten Preis für Dezember 2025 gelten noch bis zum Betriebsschluss am 2. Januar 2026.  Monatskarten für Januar 2026 sind ausschließlich zum neuen Preisstand 2026 erhältlich.