SchokoTicket - Auf einen Blick
Das Aboticket für Schülerinnen und Schüler
Mit dem SchokoTicket starten Schülerinnen und Schüler voll durch: Als Jahresabo kann man mit dem Schülerticket 365 Tage im Jahr zu jeder Zeit und so oft man möchte im gesamten Verbundraum ohne Zuzahlung zum Ticketpreis mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren - zur Schule, zu Freunden und Familie oder für einen Ausflug. Genutzt werden können Busse, Stadt-, S- und U-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse. Wer es haben kann: Alle Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die laut den Tarifbestimmungen zur Nutzung des SchokoTickets berechtigt sind.
Zusätzliche Möglichkeiten
Fahrradmitnahme
Wer vor der Fahrt ein FahrradTicket gelöst hat, kann auch sein Fahrrad mit dem SchokoTicket mitnehmen.
EinfachWeiterTicket:
Besitzer*innen von Zeitfahrausweisen oder verbundweiten KombiTickets aus dem VRR, VRS, AVV und dem WestfalenTarif können mit dem EinfachWeiterTicket NRW verbundübergreifend durch ganz NRW fahren. Ausführliche Informationen zum Einfach-Weiter-Ticket finden Sie hier.
Preise ab 01.01.2023
Normalpreis für Selbstzahler (monatlich): | ermäßigter Preis für Anspruchsberechtigte (monatlich) | |||
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Preisstufe D | 39,40 € | 14,00 € fürs 1. (und jedes volljährige) Kind - 7,00 € für das 2. Kind - 0 € für das 3. und jedes weitere anspruchsberechtigte Kind |
Rabatt für mehrere Selbstzahlertickets
Ab dem dritten Kind kann ein Rabatt für Selbstzahlende des SchokoTickets gewährt werden. Eine Familie zahlt dann für das dritte Kind den Selbstzahlerpreis von nur noch 19,70 Euro pro Monat. Jedes weitere selbstzahlende Kind aus einer Familie erhält das SchokoTicket umsonst. Die Leistungen des SchokoTickets bleiben dabei gleich. Um den Rabatt ab dem dritten selbstzahlenden Kind zu erhalten, ist bei dem Verkehrsunternehmen ein entsprechender Nachweis einzureichen.
Ermäßigter Preis für Anspruchsberechtigte
Als sogenannter "Anspruchsberechtigter" zahlen Sie für das SchokoTicket einen ermäßigten monatlichen Eigenanteil (bitte beim jeweiligen Schulträger nachfragen und gegebenenfalls beantragen). Anspruchsberechtigt sind Schüler, deren nächstgelegene Schule
- mehr als 2 Kilometer (Grundschüler),
- mehr als 3,5 Kilometer (Sekundarstufe I) oder
- mehr als 5 Kilometer (Sekundarstufe II)
von ihrer Wohnung entfernt ist.
Ticketbestellung
- Das SchokoTicket erhält man über AboOnline oder die STOAG App. Einfach anmelden, Ticket bestellen und per Post zusenden lassen. Natürlich kann das SchokoTicket auch in unseren KundenCentern abonniert werden.
- Bei der Ticketbestellung müssen Schüler eine Bestätigung ihrer Schule im KundenCenter vorzeigen. Ab dem 16. Lebensjahr muss der Berechtigungsnachweis für das SchokoTicket jährlich neu vorgelegt werden.
- Übrigens: Das SchokoTicket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis (Kinder- oder Reisepass, Schüler- oder Personalausweis, Führerschein o. ä.) und nur in der 2. Klasse.
Informationen zum SchokoTicket in Englisch und Türkisch finden Sie in unserem Downloadbereich.