Stoag Logo
Hotline24-H-HOTLINE: 0800 6 50 40 30** gebührenfrei aus allen dt. Netzen

Archivierte Pressemitteilungen

Geänderte Maskenpflicht im ÖPNV

Das neue Infektionsschutzgesetz, das jetzt in Kraft getreten ist, hat auch Auswirkungen auf den ÖPNV.

Wenn in einer Stadt - wie jetzt in Oberhausen - die Corona-Notbremse greift, müssen Fahrgäste dort in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und Bahnhöfen, eine FFP2-Maske bzw. KN95/N95-Maske tragen. Medizinische Masken, z. B. die rechteckigen, meist hellblauen Masken mit Faltenwurf, sind nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt auch für Fahrgäste der Revierflitzer®. Die Einhaltung der Maßnahmen wird u. a. von den Servicekräften der STOAG überprüft. Service- und Kontrollpersonal selbst darf weiterhin medizinische Masken tragen.