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Gleichberechtigung bei der STOAG

Der öffentliche Personennahverkehr gilt traditionell als männerdominierte Branche. Zwar steigt der Frauenanteil kontinuierlich, aber von einem ausgewogenen Verhältnis von Männern und Frauen kann gerade im gewerblichen Bereich nicht die Rede sein. Bei der STOAG sind insgesamt 18% der Beschäftigten weiblich, das entspricht dem Branchendurchschnitt. 40% der weiblichen Beschäftigten arbeiten in der Verwaltung, 60% im Fahrdienst.

Seit mehr als einem Jahr ist das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (kurz: FührposGleichberG) in Kraft. Es soll dazu beitragen, den Anteil von Frauen an Führungspositionen deutlich zu erhöhen und einen Kulturwandel in den Unternehmen anzustoßen. Unternehmen sind verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung und in den ersten beiden Führungsebenen festzusetzen. Diese Zielgrößen liegen  zwischen 15% und 30%.

Aufgrund ihrer Rechtsform zählt die STOAG nicht zu den Unternehmen, für die das Gesetz gilt. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen bei der STOAG etabliert. Der Anteil an Frauen in der Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung beträgt 38%. Die Frauenquote im Aufsichtsrat der STOAG beträgt 27%. Damit hat die STOAG freiwillig im Managementbereich mehr als die übliche Frauenquote umgesetzt.