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Mitnahme von Elektromobilen in Bus und Straßenbahn neu geregelt

Anlass ist das Gutachten des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV, das empfiehlt, aus Sicherheitsgründen Elektromobile von der Beförderung auszuschließen. Elektromobile können aufgrund ihres im Vergleich zu Rollstühlen relativ großen Wendekreises und der eingeschränkten Manövrierfähigkeit auf engem Raum in der Regel nicht sicher im Fahrzeug platziert werden und stellen deshalb ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Das Gutachten zeigt, dass die Gefahr besteht, dass E-Scooter mitsamt der aufsitzenden Person aufgrund ihrer Konstruktion bei starken Bremsungen und bei Kurvenfahrten kippen oder verrutschen und damit für die Nutzer und für andere Fahrgäste eine Gefährdung darstellen.  

In der Praxis ist zu beobachten, dass Elektromobile quer zur Fahrtrichtung im Einstiegsbereich der hinteren oder mittleren Tür des Fahrzeugs abgestellt werden und nicht rückwärts in Fahrtrichtung gegen die Prallplatte, wie es der Sicherheit dienen würde. Die intensive Prüfung des Gutachtens und der sich daraus ergebenden rechtlichen Situation sowie die Beratungen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen haben die STOAG dazu veranlasst, die Mitnahmeregelung zu ändern. Die STOAG bedauert die Einschränkungen und hat den Behindertenbeirat in Oberhausen bereits informiert.