In den Weihnachtsferien gelten für Schülerinnen und Schüler neue Regelungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Sie benötigen einen 3G-Nachweis.
Weil während der Ferien nicht die regelmäßigen Tests in der Schule stattfinden, wurden das Bundesinfektionsschutzgesetz und die NRW-Coronaschutzverordnung angepasst. „In der Zeit vom 27. Dezember bis einschließlich 9. Januar gilt der Schülerausweis nicht als Testzertifikat“, erklärt Sabine Müller, STOAG-Pressesprecherin. „Das bedeutet, dass in dieser Zeit Schülerinnen und Schüler ab sechs Jahren nur dann Bus und Bahn nutzen dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind.“